Für die Fortbildung gemäß Psychotherapiegesetz ist der regelmäßige Besuch von in- und ausländischen Fortbildungsveranstaltungen erforderlich.
Empfohlen werden 90 Stunden im Zeitraum von 3 Jahren.
Für die Fortbildung gemäß Psychotherapiegesetz ist der regelmäßige Besuch von in- und ausländischen Fortbildungsveranstaltungen erforderlich.
Empfohlen werden 90 Stunden im Zeitraum von 3 Jahren.